Wir innern (s. unsere Mandanteninformation 2006/06) daran, dass die Jahresabschlüsse 2006 von GmbHs und GmbH & Co. KG's bis zum 31.12.2007 beim elektronischen Handelsregister (geführt beim Bundesanzeiger) eingereicht werden müssen. Werden Sie nicht vorgelegt, sind von Amtswegen Ordnungsgelder von 2.500 € bis 25.000 € festzusetzen.
Für kleine Gesellschaften (i.S.d. § 267 HGB) sind Erleichterungen (nach § 326 HGB) gegeben. Es sind nur: -die verdichtete Bilanz (nur römische Ziffern) -keine Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) -der Anhang ohne Angaben zur GuV einzureichen.
Verträge mit nahen Angehörigen
Zur Zeit überprüft die Finanzverwaltung bei den Steuererveranlagungen die Verträge mit (nahnen) Angehörigen. Dies hat der Rechnungshof angemahnt.
So ist es nicht verwunderlich wenn das Finanzamt die Verträge mit dem Gesellschafter-Geschäftsführer (Arbeitsvertrag, Pensionsvertrag, Darlehensvertrag, Pacht- oder Mietvertrag, etc.) oder dem Ehepartner (Ehegatten-Arbeitsvertrag) oder den Kindern anfordert. Danaben sind auch die Verträge mit Mutter-, Tochter- oder Schwestergesellschaften interessant.