Durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 wurde bei den Personengesellschaften (OHG, KG, etc.) eine Thesaurierungsbesteuerung eingeführt.
Dadurch können auf Antrag nicht entnommenen Gewinne begünstigt mit 28,5 % (zzgl. SolZ und KiSt) der Einkommensteuer unterworfen werden. Bei einer späteren Entnahme dieser "Nettogewinne" erfolgt eine Nachversteuerung i. H. v. 25 % (zzgl. SolZ und KiSt). Rechnerisch kommt man dann zu einem Steuersatz von rund 48 %, der 3 % über dem jetzigen Spitzensteuersatz liegt.
Es soll die Selbstfinanzierung gestärt werden indem Gewinne längerfristig im Unternehmen für Invertitionen verbleiben. Es empfielt sich hier eine Planung über mehere Jahre anzustellen.