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Durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 wurde bei den Personengesellschaften (OHG, KG, etc.) eine Thesaurierungsbesteuerung eingeführt.
Dadurch können auf Antrag nicht entnommenen Gewinne begünstigt mit 28,5 % (zzgl. SolZ und KiSt) der Einkommensteuer unterworfen werden. Bei einer späteren Entnahme dieser "Nettogewinne" erfolgt eine Nachversteuerung i. H. v. 25 % (zzgl. SolZ und KiSt). Rechnerisch kommt man dann zu einem Steuersatz von rund 48 %, der 3 % über dem jetzigen Spitzensteuersatz liegt.
Es soll die Selbstfinanzierung gestärt werden indem Gewinne längerfristig im Unternehmen für Invertitionen verbleiben. Es empfielt sich hier eine Planung über mehere Jahre anzustellen.
Folgende Themen werden hier in Kürze abgehangelt:
Mitunternehmerschaft
verrechenbare Verluste
Ergänzungsbilanzen
Sonderbilanzen
Sonderbetriebsvermögen
Steuerbilanzen
Betriebsaufspaltung
doppelstöckige Personengesellschaften