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Mit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008 wurden neue Hinzurechnungsvorschriften nach § 8 Nr. 1 GewStG eingeführt.
Der Unternehmer U zahlt in 2008 an sein Kreditinstitut 120.000 € Zinsen. Zudem wendet er für bewegliche Wirtschaftsgüter 200.000 € an Leasingraten auf. Die Pacht für das Betriebsgrundstück beträgt 250.000 €.
Ab 2008 sind nun folgende Hinzurechnung zu berücksichtigen:
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ungekürzte -Zinsen, ungewöhnliche Skonti, Diskontbeträge + ähnliche wirtschaftliche Vorteile: -Renten und dauernden Lasten: -Gewinnanteilen des stillen Gesellschafters: |
120.000 € |
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20 % der Leasingraten (für bewegliche Wirtschaftsgüter hier von 200.000 €): |
+40.000 € |
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65 % der Pachtzahlungen (für das Betriebsgrundstück hier von 250.000 €): |
162.500 € |
| Summe: | 322.500 € |
| ./. Freibetrag: | 100.000 € |
| übersteigende Summe: | 222.500 € |
| davon 1/4 Hinzurechnung: | =55.625 € |