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Erben und Schenken
Das Erbschaftsteuergesetz regelt sowohl die Besteuerung von Schenkungen als auch von Erbschaften. Sie sind innerhalb eines 10-Jahreszeitraums miteinander verzahnt. Allein aus diesem Grund bedarf es rechtzeitiger Überlegungen, besser noch Planungen bei der Vermögensübergabe, wenn möglichst wenig Steuern bezahlt werden soll.
Aktuell hat das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil zur Verfassungswidrigkeit des Erbschaftsteuergesetzes vom 30. Januar 2007 Anlass gegeben über Vermögensübertragungen nachzudenken. Dies gilt insbesondere für betriebliche Vermögen (Unternehmen oder Unternehmensanteile), da davon ausgegangen wird, dass sich die Steuerlast dafür erhöhen wird.
Im privaten Bereich muss man befürchten, dass sich die Übertragengen (Schenkungen oder Erbschaften) von Mehrfamilienhäusern verteuern werden, wohingegen "normale" selbstgenutzer Einfamilienhäuser erwartungsgemäß vorteilhaft weitergegeben werden können.
Für das Kapitalvermögen, das meist ergänzend hinzutritt, werden sich vermutlich wenige Änderungen in der Besteuerung einstellen.
Wir empfehlen die Entwicklungen zu beobachten und sich rechtzeitig beraten zu lassen. Es besteht kein Grund zur Panik, jedoch werden sich allerspätestens zu Ende 2008 gravierende Veränderungen einstellen.
Neben diesen komplexeren Betrachtungen übernehmen wir für Sie selbstverständlich die Erstellung von Erbschaftsteuererklärungen oder Schenkungssteuererklärungen.