Jeder Kaufmann ist verpflichtet,

-Bücher zu führen und in diesen seine
-Handelsgeschäfte und die
-Lage seines Vermögens

nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen.


Die Buchführung muß so beschaffen sein, daß sie

-einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und
-über die Lage des Unternehmens

vermitteln kann. Die Geschäftsvorfälle müssen sich in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen.


Hierfür bieten wir professionelle Hilfe an

oder

Sie beten den Gott der Kaufleute (Volkerkundemuseum Berlin-Dahlem) an: