Prüfungsbericht Ausländerbehörde vom Steuerberater

Steuerberater Lars Franke Berlin. 

 Erstellung eines Prüfungsberichts zur Vorlage bei der Ausländerbehörde

Als Steuerberater führen wir unabhängige Prüfungen zwecks Erteilung oder Verlängerung des zweckgebundenen Aufenthaltstitels oder zur Erteilung einer Niederlassungserlaubnis, gemäß den Bestimmungen des deutschen Aufenthaltsgesetzes durch.

 

Für den zweckgebundene Aufenthaltstitel benötigen wir, der Steuerberater, folgende Unterlagen für die Prüfung:

– das Anforderungsschreiben der Ausländerbehörde (mit Bearbeitungsnummer),

– die Steuerbescheide der letzten drei Jahre (soweit vorhanden),

– Ihre letzte Steuererklärung (vermutlich 2014),

– die Versicherungspolice für Ihrer Krankenversicherung,

– die Versicherungspolice für Ihrer Rentenversicherung,

– alle Ihre Kontoauszüge der Jahre 2012-2015, aus den die Zahlungen an Ihre Krankenversicherung und Rentenversicherung ersichtlich sind,

 

Im Rahmen einer Angestelltentätigkeit benötigen wir Steuerberater ggf. die Jahreslohnsteuerbescheinigungen der letzten drei Jahre und alle Gehaltsabrechnungen des laufenden Jahres.

Im Rahmen der Niederlassungserlaubnis bei Selbstständigkeit oder als Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH sind die Steuerbüro die Jahresabschlüsse oder die Gewinnermittlungen der letzten drei Jahre sowie die betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA) des laufenden Geschäftsjahres Ihres Steuerberaters zur Prüfung zu übermitteln.

Darüber hinaus sind dem prüfenden Steuerberater gegebenenfalls

          einen aktueller Handelsregisterauszug,

          Kopien der Gewerbeanmeldung und der Gewerbeummeldungen sowie

          das Original der Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts vorzulegen.

Bei Freiberuflern sind dem Steuerberater für die Prüfung zur Vorlage bei der Ausländerbehörde auch

– Ihre Kontoauszüge 2012-2015, aus denen Ihre Honorareinnahmen ersichtlich sind,

vorzulegen.

Dem prüfenden Steuerberater ist eine Vollständigkeitserklärung abzugeben und zu unterschreiben. Die AGBs des Prüfers (hier: für Steuerberater) werden dem Auftraggeber frühzeitig übergeben und bekannt gemacht, um sie zum Gegenstand des Auftragsverhältnisses zu machen.

 

 

Hinweis:

Das Honorar für die Prüfung wird zwischen ca. 500 € und 800 € betragen. Es ergibt sich nach dem tatsächlichen Zeitaufwand für die Prüfung im Steuerbüro.

Ein Anspruch auf ein bestimmtes Prüfungsergebnis, einen zweckgebundenen Aufenthaltstitel, deren Verlängerung oder die Niederlassungserlaubnis bzw. eine entsprechende Verlängerung ergibt sich nicht gegenüber dem Steuerberater nicht.

 

Prüfungbericht:

Der Prüfungsbericht zur Vorlage bei der Ausländerbehörde zwecks Erteilung oder Verlängerung des zweckgebundenen Aufenthaltstitels oder zur Erteilung einer Niederlassungserlaubnis, gemäß der Bestimmungen des deutschen Aufenthaltsgesetzes für das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Berlin  (LABO) – Ausländerbehörde – ist dieser zuzusenden.

 

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