Seit Jahren sind Unternehmen verpflichtet an die Künstlersozialkasse (KSK) zu
zahlen. Die Meldung hat bis zum 31. März des Folgejahres zu erfolgen. Vielfach geschah dies aus Unkenntnis nicht.

Seit dem 1. Juli 2007 prüft diesen Zweig der Sozialversicherung die Deutsche Rentenversicherung (DRV) mit. In den nächsten Jahren werden durch Datenabgleich jährlich ca. 70.000 Unternehmen, zu den 40.000 registrierten, nacherfasst werden. Nachforderungen ab 2002 sind deshalb zu erwarten.


Die Bezeichnung täuscht:
Künstlersozialabgaben (2007: 5,1 %) sind auf Zahlungen abzuführen, die
-für künstlerische oder
-publizistische Leistungen, die von selbstständigen Künstlern oder Publizisten geleistet wurden.

Auch wenn dies im Bereich Öffentlichkeitsarbeit, Marketing, Kommunikation oder Werbung für das eigene Unternehmen oder die eignen Produkte erfolgt und mit Einnahmeerhöhungen nur im mittelbaren Zusammenhang steht.

Darunter fallen auch die Tätigkeiten des Web-Designers, Layouters, Graphikers, Publizisten, PR-Beraters, Texters, Übersetzers, Fotografen.



Wer den Verpflichtungen nicht nachkam bzw. nachkommt oder falsche Angaben macht, dem drohen Nachzahlungen und Bußgelder von bis zu 50.000 EUR.


Gerne erstellen wir für Sie entsprechende Meldungen oder begleiten ihre Prüfung der Deutsche Rentenversicherung Bund (vormals BfA bzw. LVA).