Die Unternehmensteuerreform tritt nach der Zustimmung des Bundesrates vom 6. Juli 2007 zum 1. Januar 2008 in Kraft. Die Reform soll den Aufschwung unterstützen und das Investitionsklima (weiter) verbessern. Sie wird als eine Zukunftsinvestition in den Standort Deutschland vermittelt.
Im Einzelnen ergeben sich zusammengefasst folgende Änderungen:
AB 2008:
EINKOMMENSTEUER:
- Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) sind nur noch bis 150 € (bisher 410 €) abzugsfähig. - Die degressive Abschreibung (AfA) für bewegliches Anlagevermögen wurde abgeschafft. - Weitere Änderungen treten bei den Sonderabschreibungen ein. - Die bisherige Ansparabschreibung wurde durch einen Investitionsabzugsbetrag für KMU ersetzt. +Anhebung des Höchstbetrages von 154.000 € auf 200.000 € + Begünstigung auch gebrauchter Wirtschaftsgüter + Rücklagenbildung entfällt - Bei den Personengesellschaften (OHG, KG, etc.) werden die nicht entnommenen Gewinne begünstigt mit 28,5 % (zzgl. SolZ und KiSt). Bei einer späteren Entnahme erfolgt eine Nachversteuerung i. H. v. 25 % (zzgl. SolZ und KiSt). - Es wurde eine Zinsschranke zur Begrenzung des Zinsabzugs eingeführt. Zinsaufwendungen werden i. H. d. Zinserträge berücksichtigt. Darüber hinaus gehende Zinsaufwendungen werden lediglich mit 30 % des Gewinns vor Steuern und Abschreibungen ! steuermindernd berücksichtigt werden. Die restlichen nicht zum Abzug zugelassenen Zinsaufwendungen werden in die folgenden Wirtschaftsjahre vorgetragen.
GEWERBESTEUER:
- Der Abzug der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe fällt weg. - Die Hinzurechnungsvorschriften für Dauerschuldzinsen wurden geändert. -Vereinheitlichung der Steuermesszahl bei der Gewerbesteuer auf 3,5 %.
KÖRPERSCHAFTSTEUER:
- Der Steuersatz für Körperschaften (AG, GmbH, Vereine, etc.) wurde auf 15 % (bisher 25 %) gesenkt. - Es wurde eine Zinsschranke zur Begrenzung des Zinsabzugs eingeführt. - Es wurden weitere Einschränkungen beim Erwerb von (inaktiven) Verlustgesellschaften (Mantelkauf) eingeführt.
AB 2009:
EINKÜNFTE AUS KAPITALVERMÖGEN:
- Es wird eine Abgeltungssteuer von 25 % eingeführt. Ausnahmen bestätigen die Regel. - Nachgewiesene, tatsächliche Werbungskosten (Aufwendungen) werden ausgeschlossen. - Das Halbeinkünfteverfahren fällt für private Kapitalanleger weg. - Die Wertsteigerungen (Kursgewinne) werden als Kapitalerträge erfasst. - Es gibt Sonderregelungen bei Lebensversicherungen.