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Wenn Sie Anregungen oder Wünsche haben welche Begriffe aufgenommen werden sollen, lassen Sie uns dies bitte wissen. Wir werden bemüht sein dem im nächsten Update abzuhelfen. Schicken Sie uns bitte eine email an post@StB-Franke.de. Danke.
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A |
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Abschreibung Unter Abschreibung – im Steuerrecht AfA (Absetzungen für Abnutzung) – versteht man die Verteilung der Anschaffungskosten einer längerfristig nutzbaren Sache über die voraussichtliche Dauer der Nutzung. Neben diese Normal-Abschreibung können auch Sonderabschreibungen oder an die Stelle der Normal-Abschreibungen erhöhte Abschreibungen treten.
Abgabenordnung Allgemeines Steuergesetz, das die Beziehung zwischen dem Steuerpflichtigen und den Finanzbehörden im allgemeinen regelt.
Arbeitszimmer Die Abzugsfähigkeit für das Arbeitszimmer ist ab 2007 stark eingeschränkt worden. Es kommt nur noch ein kleiner Personenkeis für die Anwendungsregelungen in Betracht. Es muß nunmehr den Mittelpunkt der gesamten beruflichen oder betrieblichen Tätigkeit darstellen.
Außensteuergesetz (AStG)
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B |
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Bewirtung (hier klicken)
Bescheid dazu s. Verwaltungsakt.
BWA - betriebswirtschaftliche Auswertung Der BWA ist vor allem das vorläufige Ergebnis (des Monats und/oder des laufenden Wirtschaftsjahres) zu entnehmen. Deneben sind die Werte in einzelnen Kosten- und Ertragsgruppen ersichtlich. Diese werden auch prozentual ins Verhältnis gesetz. Beim Vorjahresvergleich ersehen sie frühzeitig relevante Abweichungen zum Vorjahr.
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Computer Die Finanzverwaltung hat inzwischen auch erkannt, daß der Computer in alle Lebensbereiche des Menschen Einzug gehalten hat. Bei der beruflichen Nutzung ist inzwischen eine Abschreibung (s.o.) über drei Jahre zulässig.
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Doppelbesteuerungsabkommen Diese bilateralen Abkommen sollen die doppelte Besteuerung eines Sachverhaltes von einer Person in zwei Staaten verhindern. Sie regeln wecher Staat das Besterungsrecht für den jeweiligen Sachverhalt erhält. Jedes Abkommen weist seine Besonderheiten auf.
Doppelte Haushaltsführung Die Aufwendungen wegen der Notwendigkeit bzw. die Vorteilhaftigkeit einer weiteren Wohnung / Wohnsitzes bzw. Übernachtung am entfenten Arbeitsort sind bei Arbeitnehmern als Werbungskosten abzugsfähig. Es darf sich dabei nicht um eine Dienstreise handeln und der ursprüngliche Wohnsitz muß beibehalten werden. Zu den Aufwendungen zählen beispielsweise die Fahrtkosten für Familienheimfahrten, Miete u.ä. für die Wohnnung, nachgewiesene Umzugskosten und Verpflegungsmehraufwendungen für die ersten drei Monate.
Debitoren Damit werden die Kunden des Unternehmens bezeichnet.
due diligence (= "gebotene Sorgfalt") Gutachten als Ergebnis einer intensiven Prüfung, um eine objektive Grundlage für die Verhandlungen über den Kaufpreis von Kapital-Anteilen, Beteiligungen sowie Immobilien und dessen Festlegung zu schaffen.
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Einkommensteuer (ESt) Die Einkommensteuer ist eine Ertragsteuer. Sie ist zu entrichten nur von natürlichen Personen, wenn das zu versteuernde Einkommen 7.664 € (bei Eheleuten 15.329 €) im Jahr übersteigt. Die Steuersätze sind abhängig von der Höhe des zu versteuernden Einkommens und liegen zwischen 15 und 45 %.
Eigenheimzulage Die Eigenheimzulage, mit der die Anschaffung und private Nutzung von Immobilien gefördert wurde, ist für Anschaffungen ab 2006 abgeschaft worden.
Eigenverbrauch
Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) Die Einfuhrumsatzsteuer wird erhoben auf Warenlieferungen, die aus dem Ausland kommen, das nicht zur Europäischen Gemeinschaft – dem Europäischen Binnenmarkt gehört (Drittland). Sie ist genauso hoch, wie die Umsatzsteuer (z. Zt. 19 % bzw. 7 %). Sie kann unter den gleichen Voraussetzungen als Vorsteuer abgezogen werden wie die gezahlte Umsatzsteuer. Somit sind der Warenbezug im Inland und im Ausland gleichgestellt.
Erhöhte Abschreibungen Die erhöhten Abschreibungen treten an die Stelle der normalen Abschreibungen. Im Augenblick außer bei speziellen Bauten ohne wesentliche Bedeutung, siehe aber Sonderabschreibungen.
Erbschaftsteuer Die obersten Finanzbehörden der Länder haben durch gleich lautende Erlasse vom 19. März 2007 sämtliche Festsetzungen der Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer) für vorläufig erklärt:
"Bezug: TOP 28 der Sitzung AO I/2007 vom 26. bis 28. Februar 2007 Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 7.11.2006 -1 BvL 10/02- entschieden dass die durch § 19 Abs. 1 ErbStG angeordnete Erhebung der Erbschaftsteuer mit einheitlichen Steuersätzen auf den Wert des Erwerbs mit dem Grundgesetz unvereinbar ist. Es hat den Gesetzgeber verpflichtet, spätestens bis zum 31. Dezember 2008 eine Neuregelung zu treffen. Bis zu dieser Neuregelung bleibt das bisherige Recht weiter anwendbar.
Im Hinblick auf diese Verpflichtung zur gesetzlichen Neuregelung sind sämtliche Festsetzungen der Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer) gem. § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AO in vollem Umfang für vorläufig zu erklären. Ferner sind Festsetzungen der Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer), bei denen die §§ 13a, 19a ErbStG in der durch das Haushaltsbegleitgesetz 2004 vom 29.12.2003 (BGBl 2003 I S. 3076, 2004 I S. 69) geänderten Fassung angewandt werden, insoweit gem. § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO vorläufig durchzuführen."
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Fristen Fristen können gesetzlich festgelegt oder durch die Finanzverwaltung oder Finanzgericht gesetzt werden. Sie sollten beachtet werden.
Freistellungsauftrag Bei Ihrer Bank können Sie einen Freistellungsauftrag erteilen, damit der Sparerfreibetrag (ab 2007: 750 € je Person) und der Werbungskosten-Pauschbetrag für Kapitalerträge (51 € je Person) - oder Teile davon über mehrere Banken verteilt - bereits für Zinszahlungen oder Dividendenausschüttungen berücksichtigt werden. Sie vermeiden damit den Abzug von Kapitalertragsteuer (Quellensteuer) für Gutschriften bis zur Höhe der genannten Beträge.
Freistellungsbescheinigung gemäß § 48 b Einkommensteuergesetz (EStG) Wenn eine Freistellungsbescheinigung vorliegt kann der Bauunternehmer alle Zahlungen ohne den 15 % Abzug erhalten. Der Antrag auf Erteilung der Freistellungsbescheinigung kann formlos beim Finanzamt gestellt werden. In Abhängigkeit von dem bisherigen Verhalten (Zuverlässigkeit) des Steuerzahlers / Unternehmers wird das Finanzamt diese Bescheinigung für mehrere Jahre, für ein Jahr oder evtl. nur für einen Auftrag erteilen.
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Gewerbesteuer (GewSt) Die Gewerbesteuer ist eine Ertragsteuer. Steuerpflichtig ist einerseits der stehende Gewerbebetrieb (gewerbliches Unternehmen) und andereseits die Reisegewerbebetriebe (mit einer Reisegewerbekarte).
Grundfreibetrag Als Grundfreibetrag wird der Betrag von 7.664 € (bei Eheleuten 15.329 €) bezeichnet. Bis zu diesem zu versteuernden Einkommen beträgt die Einkommensteuer 0 €.
Grunderwerbsteuer (GrdESt) Die Grunderwerbsteuer wird auf die Anschaffung von Grundvermögen (bebaute oder unbebaute Grundstücke, Eigentumswohnungen) und auch auf die Übertragung von Erbbaupachtrechten er-hoben. Sie beträgt seit 2007 in Berlin 4,5 % vom Kaufpreis.
Grundsteuer Die Grundsteuer ist von jedem Eigentümer von Grundvermögen zu entrichten. Sie richtet sich einerseits nach der Beschaffenheit und dem Wert des Grundstücks (einheitlich geregelt) und andererseits nach dem Hebesatz der Gemeinde in dem sich das Grundvermögen befindet. Die Gemeinde darf den Hebesatz festlegen (Berlin ab 2007: 810 %, 2006: 660 %), da die Grundsteuer eine Gemeindesteuer ist. Sie ist im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umlagefähig.
"Das Bundesministerium der Finanzen weist darauf hin, dass die obersten Finanzbehörden der Länder durch Allgemeinverfügung vom 30. März 2007 Aufhebungs- und Änderungsanträge zurückgewiesen haben, soweit mit diesen Anträgen geltend gemacht wurde, das Grundsteuergesetz sei verfassungswidrig. Diesen Anträgen kann nicht stattgegeben werden, weil das Bundesverfassungsgericht in mehreren Beschlüssen die Verfassungsmäßigkeit des Grundsteuergesetzes bestätigt hat. Die Allgemeinverfügung ermöglicht es, die bei den Finanzämtern massenhaft eingegangenen Anträge effizient abzuwickeln." Pressemitteilung 49/2007 des BMF v. 02.05.2007
Gewerblich tätig
Die Zeitschrift "OLG-Report" berichtet, daß der regelmäßige Verkauf von Waren über die Internetplattform "eBay" auch dann eine gewerbliche Tätig ist, wenn die Gegenstände aus dem Privatvermögen stammen (Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt, Az.: 6 W 27/07), da eine "auf Dauer angelegte wirtschaftliche Betätigung" vorliegt . Allein maßgeblich sei, dass schon über ein Jahr kontinuierlich Waren verkauft wurden. Auf den Ankauf kommt es nicht an. Damit wurde der Verkäufer zum Gewerbetreibenden, der die Regeln des Wettbewerbsrechts und die Belehrungs- und Informationspflichten zu beachten hat.
Steuerlich reichen bereits ca. 50-60 Verkaufsauktionen (evtl. sogar weniger - noch ungeklärt) in einem begrenzten Zeitraum aus, um hiermit steuerpflichtig zu werden. Die Finanzämter und der Zoll beobachten die Aktivitäten bei ebay intensiv und diese stellen immer wieder den Anlaß für steuerliche Außenprüfungen (Betriebsprüfungen) dar.
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Hebesatz
Haushaltsnahe Dienstleistungen Auf Antrag des Steuerpflichtigen kürzt das Finanzamt 20 Prozent der Dienstleistungsrechnung (kein Material), aber höchstens 600 Euro direkt von der Steuerschuld ab. Voraussetzungen hierfür sind die Abgabe einer Steuererklärung die nachzuweisende unbare Bezahlung und Vorlage einer Rechnung. Weitere Voraussetzung ist, dass die Kosten nicht schon als Werbungskosten oder Betriebsausgaben, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen abgesetz wurden. Diese Absetzbarkeit kann nur einmal pro Haushalt und nicht je Person gewährt werden. Diese Regelung ist bereits für die Einkommensteuererklärung 2006 anzuwenden.
Auch Schornsteinfegergebühren und Schneebeseitigung können steuerlich geltend gemacht werden.
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Internationales Steuerrecht Dies stellt einen Sammelbegriff für die Steuerrechtsvorschriften dar, die sich mit Anknüpfungs-punkten zwischen steuerlichen Inland und Ausland oder zwischen Steuerinländer und –Ausland beschäftigen. Hierbei kann vielfach nicht auf die geographischen Grenzen oder auf die Nationali-tät eines Steuerpflichtigen zurückgegriffen werden. Auch ein Deutscher kann Steuerausländer oder ein Ausländer Steuerinländer sein. Diese Vorschriften dazu sind über das gesamte Steuerrecht verteilt. Sie sind in den Einzelsteuer-gesetzen (ErbStG, EStG, GewStG, KStG, UStG) und einem besonderem Steuergesetz enthalten, dem AStG (s.o.). Daneben existieren eine Vielzahl von zwischenstaatlichen Verträgen, den Dop-pelbesteuerungsabkommen. Tatsächlich kommen die Steuerpflichtigen wesentlich häufiger mit dem Internationalen Steuer-recht in Berührung als Sie annehmen. Die Unternehmer beziehen zunehmend (wenn auch noch in ganz geringem Umfang) Waren oder Dienstleistungen bei steuerlichen Ausländern oder auch im steuerlichen Ausland. Bei der Umsatzsteuer werden.
Investitionszulage
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Körperschaftsteuer (KSt) Die Körperschaftsteuer ist eine Ertragsteuer. Steuerpflichtig alle nicht natürlichen Personen (Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Aktiengesellschaft (AG), Vereine). Der Steuerersatz beträgt 25 % des zu versteuernden Einkommens. (s.a. Einkommensteuer).
Kapitalertragsteuer (KapSt) Die Kapitalertragsteuer ist eine Abzugssteuer, die bei inländischen Gewinnausschüttungen zwingend vom Ausschüttungsbetrag einzubehalten ist, somit vom Prinzip wie bei der Lohnsteuer. Diese ist auf die Einkommensteuer bei der Festsetzung für das jeweilige Jahr wie eine Vorauszahlung anzurechnen.
Kreditoren Damit sind die Lieferanten des Unternehmens gemeint.
Katalogberufe Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer, Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen
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Liebhaberei Hat nichts mit Sex zu tun. Vermeintlich steuerlich relevante negative Einkünfte werden umqualifiziert zu steuerlich nicht berücksichtigungsfähigen Verlusten im Privatbereich. Es wird unterstellt, daß die Betätigung des Steuerpflichtigen, die zu den negativen Einkünften geführt hat, nur aus der Vorliebe der Person zu dieser Betätigung erfolgt ist und ein ernsthafter Wille zu Erzielung von (positiven) Einkünften fehlt.
Lotteriegewinn / Lottogewinn Die Gewinne aus Lotteriespielen sind entgegen der weit verbreiteten Meinung steuerfrei. Dies gilt jedoch nicht für Verlosungen o.ä. im Rahmen von Geschäftsbeziehungen, beispielsweise beim Gewinn einer Reise verlost unter den Abnehmern eines Großhändlers. Dies ist eine erfolgswirksame Einnahme. Entsprechend verhält es sich mit Gewinnen im Rahmen von Anstellungsverhältnissen, beispielsweise durch den Arbeitgeber getragene Incentive-Reise, aber auch der Gewinn bei einem Geschäftspartner des Arbeitgebers. Hier liegt steuerpflichtiger Arbeitslohn vor. Es sei auch darauf hingewiesen, daß die Erträge aus der Anlage des Lotteriegewinns (Mieteinnahmen, Zinsen, Dividenden o.ä.) steuerpflichtig sind.
Lohnsteuerkarte Die Lohnsteuerkarte ist dem Arbeitgeber zur Berechnung des Lohnsteuerabzugs vorzulegen. Legt der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die Lohnsteuerkarte nicht vor, so muss der Arbeitgeber die Lohnsteuer nach der Steuerklasse VI (schlechteste Möglichkeit) einbehalten, und zwar so lange, bis der Arbeitnehmer die Lohnsteuerkarte dem Arbeitgeber vorlegt. Der Arbeitgeber darf ein Nichtverschulden des Arbeitnehmers unterstellen, wenn die Lohnsteuerkarte für das laufende Kalenderjahr bis zum 31. März vorgelegt wird.
Lebensversicherung und Steuerfreiheit Eine Lebensversicherung kann nach mehr als 12 Jahren steuerfrei ausgezahlt werden (incl. der Zinsertrage), sofern die Lebensversicherung nicht steuerschädlich verwendet wurde, d.h. beliehen wird. Ein Avalkredit (Bürgschaft) ist kein Darlehen i.S. des § 10 Abs. 2 Satz 2 EStG. Wird ein Avalkredit durch Ansprüche aus einer Kapitallebensversicherung besichert, so führt das nicht zur Steuerpflicht der Zinsen aus der Lebensversicherung nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG. BFH vom 27. März 2007 VIII R 27/05.
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nahe Angehörige Dieser heute gängige Begriff soll auch Personen erfassen, die über die Familie hinausgehen. Damit werden auch die Bezeihungen zu Freundschaften, dem Geliebten/der Geliebten und zwischen der Gesellschaft und dem Gesellschafter erfaßt. Sie sind steuerrechtlich korrigierbar, wenn sie nicht wie unter fremden Dritten geregelt wurden bzw. durchgeführt wurden.
Steuerliche Nebenleistungen Der Begriff der steuerlichen Nebenleistung definiert sich aus § 3 Abs. 4 AO. Danach sind steuerliche Nebenleistungen Verspätungszuschläge (§ 152 AO), Zuschläge gem. § 162 Abs. 4 AO , Zinsen nach §§ 233 bis 237 AO (Vollverzinsung, Stundungszinsen, Hinterziehungszinsen, Prozesskostenzinsen und Zinsen bei Aussetzung der Vollziehung), Säumniszuschläge (§ 240 AO), Zwangsgelder (§ 329 AO) und Kosten (vgl. §§ 89, 178, 178a und §§ 337 bis 345 AO).
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OPOS: Dies sind die Offenen POSten bei einer Debitoren- und Kreditoren-Buchführung.
Ordentlicher Student: Damit ist sozialversicherungsrechtlicht ein Student / Studentin gemeint, die das 25. Semester noch nicht überschritten hat. Wurde das 25. Semester überschritten besteht volle Sozialversicherungspflicht.
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Quellensteuer Die Quellensteuer wird unmittelbar an der Quelle erhoben, d.h. unmittelbar beim entstehen von Erträgen. Die Zinsabschlagsteuer und die Kapitalertragssteuern sind Quellensteuern (s. dort).
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Richtlinien Mit Richtlinien werden bundesweit die Verwaltungen verpflichtet bei gleichen Sachverhalten die gleichen Entscheidungen / Handlungen vorzunehmen.
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Schenkungsteuer Die Schenkungssteuer wird mit im Erbschaftsteuergesetz behandelt. Grundsätzlich wird sie als identisch angesehen (deshalb s. auch Erbschaftsteuer).
Sonderabschreibungen Die Sonderabschreibungen treten neben die üblichen Abschreibungen, d.h. Sie werden zusätzlich gewährt bzw. vorgenommen.
Steuerberatergebührenverordnung Die Steuerberatergebührenverordnung ist ein Gesetz, so dass das Honorar für den Steuererberater gesetzlich festgelegt ist. Weitere Informationen über Leistungen und Vergütungen hier .
Steuerberatungskosten Die Steuerberatungskosten sind seit 2006 nicht mehr als Sonderausgaben abzugsfähig (im Interesse einer Rechtsvereinfachung). Der Deute Steuerberaterverband bereitet eine Musterklage dagegen wegen der Kompliziertheit des Steuerrechts und der Zwangsläufigkeit dieser Ausgaben vor.
SuSa: Summen- und Saldenliste
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Tafelgeschäfte Unter Tafelgeschäften versteht man den Kauf oder Verkauf von Wertpapieren / die Vorlage von Zins- oder Dividenden(zahl)scheinen gegen Bargeld, ohne daß diese Vorgänge über ein Depotkonto des jeweiligen Kreditinstituts laufen und entsprechend in den Büchern der Banken dokumentiert werden.
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Umsatzsteuer (USt) In der Bundesrepublik Deutschland besteht ein All-Phasen-Netto-Prinzip. Dies bedeutet, daß stets bei jeder Leistung auf den Nettowert der Leistung Umsatzsteuer zu erheben ist, sofern nicht eine der wenigen Steuerbefreiungen greift (z. B. die Vermietung von Wohnungen an Privatper-sonen). Der Unternehmer hat jedoch das Recht die Umsatzsteuer aus der ihm in Rechnung ge-stellten Leistung (beispielsweise auf den Wareneinkauf zu 100 %) als Vorsteuer von der von ihm berechneten Umsatzsteuer (beispielsweise auf den Warenverkauf zu 120 %) abzuziehen. Tat-sächlich hat der Unternehmer nur die Differenz aus Umsatzsteuer und Vorsteuer an das Finanz-amt abzuführen. Deshalb existiert auch der Begriff Mehrwertsteuer, da die an das Finanzamt abzuführende Umsatzsteuer dem Wert entspricht, um den die Ware vom Unternehmer verteuert wurde (hier die Umsatzsteuer auf die 20 %). Im Ergebnis ist dadurch nur der Endverbraucher (fast ausschließlich Privatpersonen) belastet. Der Regelsteuersatz beträgt z. Zt. 19 %.
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-Id-Nr.) Sie ist konzipiert worden für den innergemeinschftlichen Warenaustauch. Da in der Bundesrepublik Deutschland der Leistende Unternehmer anstelle seiner Steuerernummer auch seine USt-Id-Nr. (die während der gesamten Zeit des Bestehens des Unternehmens unverändert bleibt) auf die Rechnung schreiben kann, hat sie deshalb allgemeine Bedeutung bekommen. Zu beantragen ist Sie beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hier. Obwohl wir empfehlen alle!!! USt-Id-Nr. bestätigen zu lassen (ausdrucken und aufheben), kann die Umsatzsteuerfreiheit versagt werden, wenn darüber hinaus nicht mit der "Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns" gehandelt wurde. Sind die Lieferungen auch tatsächlich am Bestimmungsort angekommen (Nachweis)? Wurden sie für das (richtige) Unternehmen bezogen, etc.?
Übermaßbesteuerung Ein Steuerzahler hatte in 1994 eine Steuerlast von weit über 50 % zu tragen (Einkommensteuer/Kirchensteuer/Gewerbesteuer). Hiergegen hat er Klage erhoben, mit der Begründung, daß die Höhe der Besteuerung verfassungswidrig sei, wenn mehr als die Hälfte seiner Einkünfte an den Fiskus gingen. Das höchste Gericht, der Bundesfinanzhof hat dies für die Ertragssteuern abgalehnt Urteil vom 11.08.1999 - XI R 77/97.
Umwandlung Unter Umwandlung versteht man den Wechsel der Rechtsform eines Unternehmens, die Aufspaltung, Abspaltung oder Ausgliederung bei einer Kapitalgesellschaft oder Einbringung eines Unternehmen in eine Kapitalgesellschaft. Hier bei sind die handelsrechtlichen Bestimmungen des Umwandlungsgesetz und die steuerrechtlichen Regelungen im Umwandlungssteuergesetz (UmwStG) zu beachten.
Urteil In Steuerangelegenheiten wird Recht durch das Finanzgericht –Tatsacheninstanz- und den Bundesfinanzhof (BFH) –Rechtsinstanz- gesprochen. Bei der Finanzgerichtsbarkeit existieren somit abweichend von anderen Rechtsgebieten nur zwei Rechtszüge. Bei Verstößen gegen die Verfas-sung entscheidet das Verfassungsgericht. Durch den Europäischen Binnenmarkt und ein grund-sätzlich einheitliches Umsatzsteuersystem haben in letzter Zeit die Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) an Bedeutung gewonnen.
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Verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA)
Verwaltungsakt Der Verwaltungsakt ist im weitesten Sinne jede Maßnahme einer Behörde zur Regelung eines Einzelfalls. Der Steuerbescheid ist ein auch ein Verwaltungsakt. Gegen diesen kann man mit einem Einspruch innerhalb einer bestimmten Frist vorgehen.
Verträge zwischen nahen Angehörigen Diese Verträge müssen den Formerfordenissen entsprechen, vor vorherein klar vereinbart sein und gem. den Vereinbarungen durchgeführt werden. Der Formunwirksamkeit eines unter nahen Angehörigen abgeschlossenen Vertrages kommt eine Indizwirkung gegen dessen steuerrechtliche Anerkennung zu (BFH-Urteil IX R 4/04 vom 7.06.2006).
Vereine
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Zinsabschlagsteuer Die Zinsabschlagsteuer ist unmittelbar bei der Zinszahlung im Inland bei festverzinslichen Wert-papieren von dieser durch den Schuldner einzubehalten. Sie beträgt 30 % (bei Tafelgeschäften 35 %) der Zinszahlung. Sie ist auf die Einkommensteuer bei der Festsetzung für das jeweilige Jahr wie eine Vorauszahlung anzurechnen. Ist sie höher als die festgesetzte ESt wird der über-steigende Betrag erstattet.
Zoll Zölle sind Steuern im Sinne des Gesetzes. Somit stellen Zollvergehen Steuerhinterziehungen dar.
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