Musterprozesse – anhängige Verfahren

Ihr Steuerberater informiert Sie gerne über alle Steuerangelegenheiten. 

Sie können mit unserem Steuerberater auch in unserem Steuerbüro in Wilmersdorf Kontakt aufnehmen.

Insesondere über:

  • Versteuerung des Arbeitszimmer
  • Spekulationsgewinne
  • Wesentlichkeitsgrenze
  • Altersvorsorgeaufwendungen als Werbekosten absetzbar
  • Rentenbesteuerung
  • und andere Themen auf dieser Unterseite

In Bezug auf die nachfolgend dargestellten Verfahren ist zu überlegen, ob Einspruch gegen die jeweiligen Steuerbescheide einzulegen (und ggf. die Aussetzung der Vollziehung) und / oder das Ruhen des Verfahrens zu beantragen (§ 363 Abs. 2 AO) ist, sofern nicht schon dementsprechende Vorläufigkeitsvermerke vorhanden sind.

 

Finanzgericht

2 häusliche Arbeitszimmer eines Steuerpflichtigen nicht steuerlich absetzbar

Ein Steuerpflichtiger kann – auch wenn er aus beruflichen Gründen zwei Wohnungen hat – keine zwei Arbeitszimmer geltend machen.
Es können die Arbeitszimmer niemals zeitgleich genutzt werden. Deshalb bleibt es beim Höchstbetrag von 1.250 € (zugleich Literaturmeinung).
FG Rheinland-Pfalz 25.2.2015, 2 K 1595/13, Revision wg. Grundsätzlicher Bedeutung zugelassen.

 

Gebühren für die verbindlicher Auskunft

Mit dem Jahressteuergesetz 2007 wurde die Gebührenpflicht für eine verbindliche Auskunft beim Finanzamt eingeführt.
Mit einer Klage vor dem FG-Baden-Württemberg (Az: 1 K 46/07) soll nun geklärt werden, ob diese Gebührenerhebung überhaupt verfassungsgemäß ist bei der Komplexität des deutschen Steuerrechts.

Rentenbesteuerung – Überblick über anhängige Finanzgerichtsverfahren

Eine Auflistung über anhängige Gerichtsverfahren in Sachen Rentenbesteuerung nach dem Alterseinkünftegesetz finden Sie beim Deutsche Steuerberaterverband (DStV) unter http://www.dstv.de . Unter diese Vorschrift fallen auch die Renten, die die gesetzliche Rentenversicherung zahlt aus ehemaligen Arbeiter- oder Angestelltenverhältnissen, die während Ihres Arbeitsverhältnisses einen 50%igen steuerfreien Arbeitgeberanteil erhalten haben.

Lt. Bundesministeriums der Finanzen soll demnächst der Katalog der vorläufigen Festsetzungen diesbezüglich erweitert werden.

Wesentlichkeitsgrenze des § 17 EStG

Es ist die Frage, ob die rückwirkende Absenkung der „Wesentlichkeitsgrenze“ in § 17 EStG zulässig ist. (FG Baden-Württemberg, Az: 5 K 551/03).

Altersvorsorgeaufwendungen als Werbungskosten abziehbar

Fraglich ist, ob Altersvorsorgeaufwendungen nach der Neuregelung der Besteuerung von Alterseinkünften als (unbegrenzt abzugsfähige) Werbungskosten, statt als (begrenzt abzugsfähige) Sonderausgaben abgezogen werden dürfen. (FG Münster, Az. 14 K 608/05 E).

 

Verfassungsgericht

Pendlerpauschale

Verfahren sind beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe anhängig (Az. beim BVerfG: 2 BvL 1/07 und 2 BvL 2/07).

Gewerbesteuerrechtlicher Verlustabzug

Der BFH hält die rückwirkende Anwendung der Neuregelung für verfassungswidrig, soweit der gewerbesteuerrechtliche Verlustabzug (in größerem Umfang) gekürzt wird, abweichend zum Gesetzesstand im Zeitpunkt des Ausscheidens des Gesellschafters. Das Verfahren wurde deshalb mit Beschluss v. 19.04.2007 – IV R 4/06 ausgesetzt und dem BVerfG vorgelegt.

Sind Kinderbetreuungskosten Betriebsausgaben oder Werbungskosten?

Beim Bundesverfassungsgericht ist ein Verfahren anhängig, das sich mit dieser Frage beschäftigt (BVerfG-Verfahren 2 BvR 1270/07). Es bezieht sich auf die Rechtslage 2005 (in 2006 erfolgte eine Neuregelung). Bisher verweigerten die Finanzverwaltung und die Gerichte einen Abzug als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten. Nach der Auffassung des BFH sind Kinderbetreuungskosten immer auch privat mit veranlasst und deshalb nur im Bereich der privaten Lebensführung (Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen) steuerlich zu berücksichtigen (BFH-Urteil vom 12.04.2007, Az. VI R 42/03).

Solidaritätszuschlag

Ist die Erhebung des Solidaritätszuschlages als Dauermaßnahme verfassungsgemäß (Verfassungsbeschwerde beim BVerfG 2 BvR 1708/06).

Spekulationsgewinne

Ist die rückwirkende Verlängerung der sogenannten. Spekulationsfrist bei Wertpapiergeschäften von sechs auf zwölf Monate (Niedersächsisches FG, Az. 9 K 228/01) und bei Grundstücken von zwei auf zehn Jahre verfassungsrechtlich zulässig (Vorlagebeschluss des FG Köln, Az. 13 K 460/01) BVerfG-Verfahren: 2 BvL 14/02).

Entlassungsabfindung

Ist die nachträgliche Streichung des halben Steuersatzes verfassungsrechtlich zulässig.(Vorlagebeschluss des BFH, Az.: XI R 42/01; BVerfG-Verfahren 2 BvL 1/03) und BFH, Aktenzeichen: XI R 12/05)

 

Europäischer Gerichtshof

Vorsteuerabzug – Rückwirkung einer Rechnungsberichtigung

Anhängiges Verfahren beim beim EuGH (mit Az Rs. C-518-/14). 
Ein ähnliches Verfahren (Revision beim BFH V R 54/14) ist beim BFH anhängig. Mit Hinweis auf das EuGH-Urteil vom 15.07.2010, EuGHE I 2010, S. 7467 sah sich das FG Berlin-Brandenburg im Vorferfahren nicht veranlasst eine rückwirkende Änderung zuzulassen (Entscheidung vom 9.10.2014 – 5 K 5092/14). 

Der EUGH wird sich mit dem Monopol bei der Unfallversicherung durch die Berufsgenossenschaften beschäftigen müssen durch einen Vorlagebeschluss des Landessozialgerichts Chemnitz vom 24. Juli 2007 (Az. L 6 U 2/06).

Es klagt ein Metallbaubetrieb aus Oschatz, unterstützt vom BdSt (Bund der Steuerzahler e.V.), der ASU (Arbeitsgemeinschaft selbständiger Unternehmer), dem BMWI (Bundesverband mittelständische Wirtschaft) und dem GKV (Gesamtverband Kunststoffverarbeitende Industrie) mit dem Ziel Arbeitsunfälle auch bei privaten Versicherern absichern zu können, wie dies im europäischen Ausland möglich ist. Es soll Wettbewerb und Wahlfreiheit entstehen, jedoch nicht die Versicherungspflicht (in der gesetzlichen Unfallversicherung) abgeschafft werden.

Der Europäische Gerichtshof wird entscheiden müssen, ob die bestehenden Regelungen (Monopol) mit europäischem Recht vereinbar ist. Eine Verfahrensnummer bei EUGH ist noch nicht bekannt.

 

Bundesfinanzhof (BFH)

Vorsteuerabzug – Rückwirkung einer Rechnungsberichtigung  

Mit Hinweis auf das EuGH-Urteil vom 15.07.2010, EuGHE I 2010, S. 7467 sah sich das FG Berlin-Brandenburg nicht veranlasst eine rückwirkende Änderung zuzulassen (Entscheidung vom 9.10.2014 – 5 K 5092/14) – Revision beim BFH V R 54/14. Daneben ist beim beim EuGH (mit Az Rs. C-518-/14) ein ähnliches Verfahren anhängig.

 

Entlassungsentschädigungen bei Auszahlungen in 2 verschiedenen Jahren wegen Insolvenz – auch ermäßtigt zu besteuern? 

Anwendung des § 34 EStG, wenn es ohne Zutun des Arbeitnehmers im Insolvenzfall des Arbeitgebers zu einer Abweichung in der Auszahlung der Abfindung kommt (statt der mit dem Arbeitgeber vereinbarten Einmalauszahlung erfolgte bisher nur eine teilweise, ratierliche Auszahlung über mehrere Jahre)?  BFH Anhängiges Verfahren, IX R 29/14, Vorinstanz FG München, Entscheidung vom 15.4.2014 (12 K 2449/12). 

 

Frage der Verfassungsmäßigkeit von Citytexts, Kulturtaxe, Tourismustaxe. Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht?  

Verfassungsmäßigkeit der Hamburgischen Kultur- und Tourismustaxe – Citytax

Besteht eine Gleichartigkeit der Citytax zur Umsatzsteuer?

Ist das Hamburgische Kultur- und Tourismustaxengesetz materiell verfassungsgemäß?

Ist ein Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip erkennbar oder werden Grundrechte verletzt?

Ist ein Verstoß gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und das Recht auf Berufsausübungsfreiheit erkennbar, wenn die Übernachtungsgäste den Grund ihrer Übernachtung, ob beruflich oder privat veranlasst, erklären müssen?

Verstößt die Tourismusabgabe gegen Gemeinschaftsrecht?

BFH Anhängiges Verfahren, II R 31/14 und II R 31/14, Vorinstanzen FG Hamburg jeweils vom 9.4.2014 (2 K 252/13) und (2 K 169/13).

 

 

 

 

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