Handel: Import – Export

Handel im Import & Export – Der Steuerberater informiert: 

Grenzüberschreitender Handel

In unserer Mandantschaft befinden sich Unternehmen, die Waren insbesondere aus dem asiatischen Raum importieren und anschließend europaweit, innergemeinschaftlich unter Verwendung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verteilen.

Sie können von uns Hilfestellungen, Steuerberatung,  beim Export in ferne Länder oder auch beim Internet- bzw. Versandhandel erwarten. Wir sagen Ihnen im Zusammenhang mit dem web-shop, wie Sie mit Ihren Internet-Verkäufen und den paypal-Zahlungen umgehen, für die das Finanzamt ein besonderes Interesse hat.

Enthalten ihre Ausfuhrnachweise die notwendigen Angaben? Sind sie vollständig? Haben Sie alle zumutbaren Prüfungen bei den USt-Id-Nummern vorgenommen?

Wir begleiten Sie organisatorisch mit den damit verbundenen Nachweisen, Zusammenfassenden Meldungen, Mini-One-Stop-Shop (MOSS) und Statistiken im Zusammenhang mit den entstehenden Steuern (Einfuhrumsatzsteuer) und Abgaben (Zölle).

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Vernichtung v. Ausfuhrbelegen bei digitalem Archiv

Jahresabschlüsse, Buchungsbelege, Handelsbriefe und Unterlagen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind, unterliegen grundsätzlich einer 10-jährigen Aufbewahrungspflicht. Statt der Originalbelege können die meisten Geschäftsunterlagen unter bestimmten Voraussetzungen auch in digitalisierter Form archiviert werden. Die Originalbelege können dann vernichtet werden. Nicht zulässig ist dies für Jahresabschlüsse, Eröffnungsbilanzen und Zollunterlagen.

Neue Verwaltungsanweisung

Die OFD Koblenz erläutert in einer aktuellen Verfügung die geänderte Auffassung der Finanzverwaltung zur Aufbewahrung von Ausfuhrbelegen. Demnach sind alle Ausfuhrbelege, die mit Dienststempelabdrucken versehen sind, stets im Original aufzubewahren. Neu ist, dass nunmehr unabhängig davon, ob die Stempelfarben Pigmentierungen enthalten oder nicht, eine Vernichtung nicht zulässig ist. Hierdurch soll eine Überprüfung der Echtheit der Ausfuhrbelege gewährleistet werden. Wurden vor dem 1.5.2007 Ausfuhrbelege mit Dienststempelabdrucken ohne Farbpigmentierungen vernichtet, so wird dies nicht beanstandet.

Um die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung zu gewährleisten, ist darauf zu achten, dass die Digitalisierung der Unterlagen an die Vorgaben der OFD angepasst wird.

Sprechen Sie uns als Steuerberater an.

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