Internationales Steuerrecht

Mit einem Steuerberater an Ihrer Seite ist das internationale Steuerrecht lösbar.
Lars Franke, der Steuerberater aus Berlin begleitet Sie zum Thema internationales Steuerrecht .

 

Wie wird man Steuerausländer?

Unbeschränkt steuerpflichtig mit seinem Welteinkommen ist, wer im Inland (der Bundesrepublik Deutschland) einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt (mehr als 183 Tage im Inland) hat.

Geben Sie Ihren Wohnsitz im Inland auf und halten sich weniger als 184 Tage in Deutschland auf, verlieren Sie die UN-beschränkte Steuerpflicht.

Aber Vorsicht:
Haben Sie noch inländische=deutsche Einkünfte, so sind Sie damit noch beschränkt steuerpflichtig. Haben Sie gar wesentliche wirtschaftliche Interessen in der Bundesrepublik Deutschland, so sind Sie nach dem Außensteuergesetz (AStG) auf 10 Jahre ERWEITERT beschränkt steuerpflichtig. Dies kommt der unbeschränkten Steuerpflicht sehr nahe.
        

 

Steuer auf Lottogewinn im Ausland

Im Ausland können Lottogewinne abweichend zu Deutschland auch steuerpflichtig sein. So kommt es vor, dass von der Auszahlung Quellensteuer einbehalten wird.

Schwieriger wird die Situation, wenn die Gewinne in jährlichen Raten für eine bestimmte Zeit oder als Rente bis zum Lebensende gezahlt werden. Dies führt nach deutschem Steuerrecht zur Steuerpflicht. So ist davon auszugehen, dass dies auch im Ausland so ist. In verschiedenen Ländern sind die Lottogewinne zudem von öffentlichen Leistungen ausgeschlossen, bis der Gewinn aufgebraucht ist.

Checkliste: Wohnsitzwechsel und beschränkte Steuer

 

Steuerlich notwendige Maßnahmen beim Wohnsitzwechsel

Wohnsitzaufgabe in Deutschland

  • Aufgabe des Lebensmittelpunktes; Mitzug der Familie ist obligatorisch
  • Vorhandene Wohnung verkaufen, fremd vermieten bzw. Mietvertrag kündigen
  • Aufgabe aller sonstigen Wohnmöglichkeiten (Zimmer bei Eltern, Bekannten usw.)
  • Abmeldung bei den Meldebehörden
  • Dokumentation des Wegzugs durch ggf. zollrechtliche Dokumente aus Transport von Umzugsgegenständen usw.
  • Abmeldung des Telefonanschlusses und Nachsendeantrag bei der Post stellen
  • Deutsche Versicherungen kündigen oder ruhen lassen
  • Übertragung des wesentlichen Vermögens ins Ausland, sofern das in Deutschland belegene Vermögen mehr als 30 % vom Gesamtvermögen bzw. mehr als 154.000 EUR beträgt.
  • Anwesenheitstage in Deutschland jährlich dokumentieren

Wohnsitznahme im Ausland

  • Anmeldung bei den zuständigen Behörden
  • Einholung einer Aufenthaltsbewilligung
  • Immobilie kaufen oder festen Mietvertrag abschließen
  • Dokumentation von Strom-/Wasserverbrauch
  • Eröffnung von Bankkonten vor Ort
  • Antrag auf Einrichtung einer festen Telefonverbindung
  • Ggf. notwendige ausländische Versicherungen abschließen
  • Ggf. Führerschein umschreiben lassen.

Besonderheiten bei Arbeitnehmertätigkeit im Ausland

  • Einholung einer Arbeitsbewilligung

     www.internationales.steuerrecht.stb-franke.de

 

Checkliste: Auslandsaktivitäten und Betriebsstätte

Liegt eine Betriebsstätte vor?

Prüfen Betriebsstättenbegriff nach nationalem Recht
Prüfen Betriebsstättenbegriff nach dem jeweils geltenden DBA

Ausschlusstatbestände prüfen, diese sind u. a.

  • o Durchführung lediglich vorbereitender Tätigkeiten oder Hilfstätigkeiten
  • o Unterhaltung eines Warenlagers
  • o Bloße Einkaufs- oder Informationsquellen
  • o Bauausführungen/Montage über eine Dauer von unter 12 Monaten (Frist jeweils prüfen!)

Vertreterbetriebsstätte ja/nein

Vertreter ist abhängig ja/-Betriebsstätte, nein- keine Betriebsstätte

Merkmale für einen abhängigen Vertreter

  • + Abschlussvollmacht (Vertreter hat Vollmacht, im Namen des Unternehmens Verträge zu schließen)
  • + Persönliche Abhängigkeit (Entscheidungen des Vertreters werden maßgeblich von der Geschäftsleitung bestimmt und kontrolliert)
  • + Kein Unternehmerrisiko
  • + Feste Vergütung oder Vergütung nach Kostenaufschlagsmethode

Merkmale für einen unabhängigen Vertreter

  • + Makler/Kommissionär handelt im Rahmen seiner ordentlichen Geschäftstätigkeit (im Rahmen seines Berufsbildes, ist nicht der Fall, wenn Zusatzaufgaben übernommen werden müssen)
  • + Keine persönlichen, nur Sachweisungen
  • + Tragung des wirtschaftlichen Risikos
  • + Vergütung mittels (fremdüblicher) Provision

Baubetriebsstätte ja/nein

Werden als Bauausführungen und Montagen geltende Tätigkeiten ausgeführt?

Hierzu zählen u. a.

  • + sämtliche denkbaren Hoch- und Tiefbauarbeiten
  • + Baunebentätigkeiten
  • + Bauüberwachende Tätigkeiten

Hierzu zählen nicht:

  • + Wartungsarbeiten
  • + Reparaturarbeiten
  • + Instandhaltungsarbeiten
  • + Gestellung von Arbeitnehmern

Dauer der Tätigkeiten

  • o DBA-Frist prüfen
  • o Definition nach nationalem Recht prüfen
  • o Unterbrechungen (Streik/schlechtes Wetter) zählen mit
  • o Beginn: mit Eintreffen des Personals
  • o Ende: Abnahme des Werks

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

www.internationales.steuerrecht.stb-franke.de 

Nach oben scrollen