Kennen Sie noch ihre Kunden persönlich? Oder halten Sie E-Mail Anfragen oder Aufträge und Bestellungen per E-Mail?
Elektronische Dienstleistungen im Internet
Sie bieten elektronische Dienstleistungen an - auch an Kunden in der EU. Sie überlegen am Mini-one-Stop-Shop (MOSS) -Verfahren teilzunehmen.
Sie haben Software entwickelt. Was ist wenn diese im Internet vom Server downloadbar ist? Liegt eine Betriebstätte vor? Wie mit den Lizenzeinnahmen umzugehen.
Was ist mit den anderen Dienstleistungen, wie der Computer-Administration und den Schulungen? Bin ich Freiberufler oder Gewerbetreibender.
Wo ist die Abgrenzung zu klassischen Diensleistungen?
Onlinehandel im Internet
Sie können von uns als Steuerberater aber auch Hilfestellungen beim Internetshop bzw. Versandhandel erhalten.
Wir helfen Ihnen im Zusammenhang mit dem web-shop, Amazon-shop, ebay-shop, wie Sie mit Ihren Verkäufen und den paypal-Zahlungen umgehen, die unter Beobachtung des Finanzamtes stehen.
Wer sind ihre Kunden? Betreiben Sie einen B2B - oder B2C - Handel? Dies kann unterschiedliche Umsatz steuerliche Folgen haben.
Suchen Sie nach Steuerberatung zum Reverse-Charge-Verfahren (§ 13b UStG) oden zu den jeweiligen Lieferschwellen.
Ihr
Steuerberter L. Franke
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