Kapitalgesellschaften

Lars Franke – Ihr Steuerberater informiert Sie:

Wichtige Informationen über den Steuerberater in Berlin. Wer sich einen zuverlässigen und kompetenten Steuerberater in Berlin wünscht, ist hier an der richtigen Adresse. Wir informieren Sie grundsätzlich über Neuigkeiten im Steuerrrecht und halten unser Steuerbüro grundsätzlich für Sie auf dem laufendem.

Der Steuerberater Lars Franke betreut Einzelunternehmen uns Kapital – sowie Personengesellschaften. Informationen über Jahresabschlüsse, Handelregister, AG. Gründung einer GmbH erhalten Sie bei unserem Termin in unserem Steuerbüro.

Offenlegung der Jahresabschlüsse bei Kapitalgesellschaften.

Wir erinnern (s. unsere Mandanteninformation) daran, dass die Jahresabschlüsse von GmbHs und GmbH & Co. KG’s bis zum 31.12. des Folgejahres beim elektronischen Handels- und Genossenschaftsregister – eHuG  (geführt beim Bundesanzeiger) eingereicht werden müssen. Werden Sie nicht vorgelegt, sind von Amtswegen Ordnungsgelder von 2.500 € bis 25.000 € festzusetzen.

Für kleine Gesellschaften (i.S.d. § 267 HGB) sind Erleichterungen (nach § 326 HGB) gegeben.

Es sind nur:

  • die verdichtete Bilanz (nur römische Ziffern)
  • keine Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
  • der Anhang ohne Angaben zur GuV

einzureichen.

Mikrokapitalgesellschaften müssen ihre Jahresabschlüsse nur beim eHUG hinterlegen. Bei diesen entfällt der Anhang, sie müssen lediglich Angaben unter der Bilanz machen.

Seit dem Veranlagungszeitraum 2013 müssen dem Finanzamt elektronische Bilanzen (E-Bilanzen) neben den Steuererklärungen übermittelt werden.

 

Verträge mit nahen Angehörigen

Zur Zeit überprüft die Finanzverwaltung bei den Steuererveranlagungen die Verträge mit (nahnen) Angehörigen. Dies hat der Rechnungshof angemahnt.

So ist es nicht verwunderlich wenn das Finanzamt die Verträge mit dem Gesellschafter-Geschäftsführer (Arbeitsvertrag, Pensionsvertrag, Darlehensvertrag, Pacht- oder Mietvertrag, etc.) oder dem Ehepartner (Ehegatten-Arbeitsvertrag) oder den Kindern anfordert. Danaben sind auch die Verträge mit Mutter-, Tochter- oder Schwestergesellschaften interessant (zum Beispiel Gewinnsabführungsverträge / Konzernstrukturen).

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