Brauchen Sie eine Überschußrechnung?

Einnahmenüberschussrechung nach § 4 Abs  EStG und Anlage EÜR

Diese Muster Einnahmen-Überschuss-Rechnung (vom Steuerberater) können Freiberufler und kleine Unternehmen hier aus dem Steuerbüro- Online herunterladen und für eigene Zwecke erweitern bzw. verändern:

               Muster-Überschußrechnung [89 KB] zum Download.

Für das Finanzamt ist das Formular Anlage EÜR (Einnahmenüberschussrechung nach § 4 Abs  EStG) auszufüllen, das meist nicht alleine ausreicht, weil verschiedene Informationen zu verdichtet sind. Den Kreditinstituten ist Ihre eigene Gewinnermittlung vorzulegen.

Anmerkung: Sollten Sie Kleinunternehmer im Sinne des § 19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetzes (UStG) sein, können Sie die Umsatzsteuerspalte weglassen.

 

Das Einkommensteuergesetz (EStG) definiert:
Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören

  • die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit,
  • die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer , Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und ähnlicher Berufe.

 

Ihr Steuerberater 
         www.freiberufler.stb-franke.de

 

 

 

 

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