Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer
Erbschaftsteuer ist grundsätzlich immer zu zahlen wenn ein Verwandter stirbt und man durch Ihn ein kleines Vermögen erbt. Das gleiche gilt für die Schenkungsteuer. Wenn Sie einen Geldbetrag geschenkt bekommen, der über die steuerfreie Schenkungsgrenze geht, müssen Sie Ihr Geldgeschenk mit dem Finanzamt teilen. Als Steuerberatung in Berlin beraten wir Sie gerne.
Ein Thema das oft zum Desaster werden kann.
Sie haben eine Erbschaft gemacht oder eine Schenkung erhalten und das Finanzamt hat sich bei Ihnen gemeldet. Sie werden gebeten eine Erbschaftsteuererklärung (Erbschaftsteuererklärung) oder Schenkungsteuererklärung (Schenkungssteuererklärung) beim Finanzamt einzureichen. Als Steuerberater helfen wir Ihnen gerne.
Den nachfolgenden Aufstellungen können Sie entnehmen, welche Unterlagen und Informationen grundsätzlich für die Erstellung der Erbschaftsteuererklärung oder Schenkungssteuererklärung relevant sein könnten.
Die gesetzlichen Regelungen sind dem Erbschaftsteuergesetz (ErbStG) zu entnehmen, sowohl für die Erbschaftsteuer als auch für die Schenkungsteuer, deshalb werden in der Praxis keine Unterscheidungen zwischen Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer gemacht, da sich grundsätzlich die gleiche Steuerbelastung für denselben Vermögensübergang bei der Erbschaft bzw. der Schenkung einstellt.
Auch für eine Steuerberatung und Prognose-Berechnung können Sie sich an den Checklisten orientieren.
Hilfestellungen im Zusammenhang mit der Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer.
Checkliste zur Erbschaftsteuer
- Detaillierte Angaben zum Verstorbenen (Name, letzter Wohnsitz, Todestag und – Ort, Staatsangehörigkeit) und Kopien aller (!) vorhandenen Verfügungen von Todes wegen (z.B. Testamente, Erbverträge, gemeinschaftliche Testamente),
- Wenn vorhanden: Kopie des Erbscheins und der Anordnung einer Testamentsvollstreckung (wenn bereits bekannt: Name und Anschrift des Testamentsvollstreckers)
- Liste der Personen, denen der Verstorbene Vermögenswerte als Erben und Vermächtnisnehmer zugewendet hat
- Stammbaum des Verstorbenen, auch mit nichtehelichen Kindern, Eltern, Geschwistern, geschiedenen Ehegatten, Stiefkindern
- Wenn vorhanden: Kopie des Familienbuchs/Stammbuchs des Verstorbenen
- Wenn bekannt: Liste der Pflichtteilsberechtigten (Ehegatten, Kinder -grundsätzlich auch die nichtehelichen Kinder-, wenn Verstorbene keine Kinder hatte: auch dessen Eltern)
- Detailliertes Vermögensverzeichnis, ggf. dazu vorhandene Urkunden, z.B. Immobilienkaufverträge, Versicherungsverträge, Depotauszüge vom Todestag, Bankauszüge vom Todestag, Unterlagen auch zu ausländischem Vermögen,
- Bei Ehegatten und Kindern: Gesonderte Aufstellung des Hausrates
- Detaillierte Aufstellung der Schulden (Art, Höhe, wann fällig), des Verstorbenen
- Detaillierte Aufstellung der durch den Todesfall entstandenen Kosten und Verbindlichkeiten, z.B. Beerdigungskosten, Aufwendungen für Vermächtnisse und andere Anordnungen des Verstorbenen
- Wenn zum Nachlass ein Unternehmen oder eine wesentliche Kapitalbeteiligung (mehr als 25 %) gehört: Vermögensübersichten (Bilanz oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung) der letzten drei Jahre (wenn uns diese nicht sowieso schon vorliegen)
- Wenn zum Nachlass eine Beteiligung an einer Gesellschaft gehört: Gesellschaftsvertrag und Vermögensübersichten (Bilanz oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung) der letzten drei Jahre
- Liste der erhaltenen Schenkungen (evtl. auch verbilligt überlassenen Vermögenswerte) innerhalb der letzten zehn Jahre bis zum Todestag des Verstorbenen, wenn vorhanden, Kopien von dazu erstellten Dokumenten, Verträge etc.
Auch: Kopien etwaiger Schenkungsteuererklärungen und Schenkungsteuerbescheiden - Bei Ehegatten und Kindern bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres: Liste sämtlicher Hinterbliebenenbezüge
- Bei Ehegatten: etwaige Eheverträge
- Bei Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft: Zusammenstellung der Vermögensverhältnissen bei Beginn der Zugewinngemeinschaft, Zusammenstellung von Erwerben von Todes wegen des Verstorben während des Bestehens der Zugewinngemeinschaft und Getrennte Zusammenstellung des Vermögens beider Ehegatten am Todestag, und dazu vorhandene Unterlagen
- Wenn bereits abgegeben: Kopie der Erbschaftsteuererklärung
www.Erbschaft-Steuerberater.de www.Schenkung-Steuerberater.de
Checkliste zur Schenkungsteuer
- Stammbaum, möglichst weit verästelt, auch mit Schwiegerkindern, geschiedenen Ehegatten, Stiefkindern und nichtehelichen Kindern, evtl. Kopie des Familienstammbuchs
- Liste der Personen, die als Nachfolger in Betracht kommen
- Wenn Sie verheiratet sind: etwaige Eheverträge
- Detailliertes Vermögensverzeichnis, ggf. dazu vorhandene Urkunden, z.B. Immobilienkaufverträge, Versicherungsverträge, Depotauszüge, Unterlagen zu ausländischem Vermögen
- Ggf. detaillierte Aufstellung Ihrer Schulden (Art, Höhe, wann fällig), ggf. mit Angaben der Personen, die diese übernehmen sollen
- Wenn Ihnen ein Unternehmen oder eine wesentliche Kapitalbeteiligung (mehr als 25 %) gehört: Vermögensübersichten (Bilanz oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung) der letzten drei Jahre (wenn uns diese nicht sowieso schon vorliegen)
- Wenn Sie an einer Gesellschaft beteiligt sind und uns dazu keine Angaben vorliegen: Gesellschaftsvertrag und Vermögensübersichten (Bilanz oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung) der letzten drei Jahre
- Alle bereits getroffenen letztwilligen Verfügungen, z.B. Kopie des Testaments, Erbvertrags, gemeinschaftlichen Testamentes, Erbverzichtsvertrag, etc.
- Auflistung bereits getroffener Regelungen zur vorweggenommenen Erbfolge, insbesondere während der letzten zehn Jahre; wenn vorhanden, Kopien von dazu erstellten Dokumenten, Verträge etc.
- Auflistung etwaiger zu erwartender Erwerbe von Todes wegen oder Schenkungen
- Sonstige Fragen an den Berater
