Umsatzsteuer

Checkliste-Bestandteile ordnungsgemäßiger Rechnung

  • Firmenname bzw. Anschrift des leistenden Unternehmens und des Leistungsempfängers vollständig und richtig bezeichnet.
  • Firmenbezeichnung entspricht den Vorgaben des UStG.
  • Die vom Finanzamt erteilte Steuernummer des Rechnungsausstellers bzw. alternativ die vom Bundeszentralamt für Steuern vergebene Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist auf der Rechnung enthalten.
  • Ausstellungsdatum der Rechnung ist enthalten.
  • Die Rechnung enthält eine fortlaufende Rechnungsnummer.
  • Die Liefermenge ist richtig angegeben und die Gegenstände/Leistung sind/ist richtig (handelsüblich) bezeichnet.
  • Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung ist angegeben.
  • Bei Rechnungen über Anzahlungen: Zeitpunkt der Vereinnahmung des Entgelts steht fest und ist vermerkt oder mit dem Ausstellungsdatum identisch.
  • In der Rechnung wurden die jeweiligen Netto-Entgelte aufgeschlüsselt und mit dem jeweiligen Steuersatz (7 bzw. 19 %) getrennt angegeben.
  • Beträgt der Gesamtbetrag der Rechnung nicht mehr als 150 EUR, dann Erleichterungen für Kleinbetragsrechnungen nutzen.
  • Der auf das Entgelt entfallende Steuerbetrag ist angegeben.
  • Eventuell vereinbarte Rabatt- bzw. Bonusvereinbarungen sind auf der Rechnung vermerkt.

Checkliste-Grundstücks(ver)käufe im USt-Recht

Die nachfolgende Checkliste verschafft Ihnen einen schnellen Überblick und zeigt den konkreten Handlungsbedarf. Prüfen Sie im Vorfeld eines ausführlichen Beratungsgesprächs möglichst sämtliche Aspekte. Die ausgefüllte Checkliste können Sie bereits vorab Ihrem steuerlichen Berater übersenden.

Grundstücksverkauf (Nachfolgend mit Ja oder Nein beantworten):

Ist in naher Zukunft ein Grundstücksverkauf beabsichtigt?
Gehört das Grundstück zum Unternehmensvermögen? Hinweis: Auch eine (privat) vermietete Immobilie gehört zum Unternehmensvermögen.
Wurden in den letzten zehn Jahren für dieses Objekt Vorsteuerbeträge aus dem An- und Verkauf bzw. einer eventuellen Bebauung geltend gemacht?
Wurde die Höhe dieser Vorsteuerbeträge bereits konkret ermittelt?
Wann wurde das zu veräußernde Objekt erstmals unternehmerisch genutzt?
Ist bereits ein potenzieller Käufer gefunden?
Möchte dieser das Objekt für sein Unternehmen erwerben und für Umsätze nutzen, die ihn zum Vorsteuerabzug berechtigen?
Liegt bereits ein Entwurf des notariellen Vertrags vor? Wenn ja, bitte zum Beratungsgespräch mitbringen.
Hat man sich bereits auf einen Kaufpreis verständigt?
Wurde bei der Bemessung des Kaufpreises eine eventuell erforderliche Vorsteuerkorrektur bereits berücksichtigt?
Grundstücksankauf Ja Nein
Ist in absehbarer Zeit ein Grundstückskauf beabsichtigt?
Soll das Grundstück zu unternehmerischen Zwecken genutzt werden? Dazu gehören beispielsweise auch Vermietungsumsätze.
Hat man sich bereits mit dem Grundstücksverkäufer verständigt?
Möchte der Grundstücksverkäufer auf die Steuerfreiheit für diesen Umsatz verzichten?
Liegt bereits ein Entwurf des notariellen Vertrages vor? Wenn ja, bitte zum Beratungsgespräch mitbringen.
Liegen Angaben des Verkäufers vor, ob es sich bei diesem ggf. um eine Geschäftsveräußerung handelt?
Besteht die Möglichkeit, dass das Grundstück nach Erwerb in den nächsten Jahren zu Zwecken genutzt wird, die den Vorsteuerabzug ausschließen (z. B. steuerfreie Vermietung oder wiederum steuerfreier Verkauf)?
Ist der Name bzw. die Anschrift des steuerlichen Beraters des Verkäufers bekannt?
Zu welchem genauen Termin soll der Grundstückskauf vollzogen werden?

Checkliste-Auslandsgeschäfte und Umsatzsteuer

So bereiten Sie unser Beratungsgespräch optimal vor.

Bevor Sie erste Auslandsgeschäfte tätigen, sollten die steuerlichen Besonderheiten in einem persönlichen Beratungsgespräch geklärt werden. Die ausgefüllte Checkliste übersenden Sie am besten bereits vorab Ihrem steuerlichen Berater.

Liefern Sie bereits Waren in das Drittland?
Liefern Sie bereits Waren in die EU?
Haben Sie schon zusammenfassende Meldungen abgegeben?
Beabsichtigen Sie in nächster Zeit, Waren ins EU-Ausland zu liefern?
Beabsichtigen Sie in nächster Zeit, Waren ins Drittland zu liefern?
Kennen Sie Ihre Abnehmer dort persönlich?
Haben Sie sich bereits von deren Ansässigkeit überzeugt (telefonische Rückfragen, Auskunftsersuchen, Registerauszüge)?

Auf welche Weise gelangt die Ware ins Ausland:

  • Transport durch Ihr Unternehmen?
  • Versendung?
  • Abholung durch den Kunden?

Haben Sie sich bereits die Umsatzsteueridentifikationsnummer Ihres Kunden mit Sitz in der EU offiziell bestätigen lassen? 

Beziehen Sie Waren aus dem Drittland?
Beziehen Sie Waren aus der EU?
Wurden bereits innergemeinschaftliche Erwerbe in Ihrer Voranmeldung deklariert?
Erbringen Sie grenzüberschreitende Dienstleistungen bzw. Leistungen an Kunden im Ausland?
Beziehen Sie Dienstleistungen von ausländischen Unternehmern?
Beziehen Sie Werklieferungen (z. B. Bauleistungen) ausländischer Unternehmer?
Zusätzlich bitte ich um folgende Angaben:
Art der (beabsichtigten) Warengeschäfte/-einkäufe:
Art der (beabsichtigten) erbrachten/bezogenen Dienstleistungen:
Nennen Sie bitte die (geschätzte) Höhe der (geplanten) Umsätze/Einkäufe bzw. Dienstleistungen pro Land

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