Einzelunternehmen, Freiberufler

Lars Franke ist Ihr Steuerberater in Berlin für Freiberufler und Einzelunternehmen.

Der Steuerberater Lars Franke im Laufe seiner beruflichen Erfahrung schon viele Existenzgründer und Einzelunternehmen betreut. In seinem berliner Steuerbüro an der Grenze zwischen Wilmersdorf und Charlottenburg, bietet Er kompetente und zuverlässige Steuerberatung für seine Mandanten. Als kompetenter und erfahrener Steuerberater steht Ihnen Lars Franke gerne zur Verfügung. Insbesondere für Freiberufler und Einzelunternehmer ist es wichtig zu erfahren, welche Steuern, welche Steuerhöhe und welche Steuerarten man zu bezahlen hat. Als kompetenter Steuerberater informiert Sie Lars Franke in einer kostenfreien und umfangreichen ersten Beratung, Sie als Freiberufler oder Einzelunternehmer über Ihre Steuerpflichten.

Freiberufler sind oft Einzelunternehmer.

Als Steuerberater sieht Lars Franke jeden Kunden mit gleicher Augenhöhe. Ob Kapitalgesellschaft , oder Einzelunternehmen. Jedes Unternehmen, ganz gleich welche Größe steht in Deutschland und auch in Berlin unter der Steuerpflicht. Ob Einkommenssteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer. Die Steuerberatung und die Buchführung wird von dem Steuerberater Lars Franke exakt durchgeführt. Er informiert Sie auch darüber, was Sie bei der Unternehmensgründung beachten sollten. Besonders das Steuerrecht ist ein empfindliches Thema. Sollten Sie Fragen rund um das Thema Steuern haben, gilt das Steuerbüro Franke durch aus als kompetent.

Wenn Sie ein Unternehmen gründen möchten, gibt es mehrere Unternehmensformen die man sich bereits während der Unternehmensgründung gut überlegen sollte. Wenn Sie ein Unternehmen gründen möchten und allein arbeiten, können Sie auch als Einzelunternehmen fungieren. Der Nachteil eines Einzelunternehmen, oder eines Freiberuflers ist. Er steht im Insolvenzfall voll und ganz in der Haftung.
Im Gegensatz zur GmbH haften Sie als Einzelunternehmer auch mit Ihrem privaten Vermögen. Als Steuerberater in Berlin betreue ich Sie gerne in allen Steuergelegenheiten. Sie als Einzelunternehmen, oder Freiberufler sollten sich voll und ganz auf den Alltag konzentrieren können. 

Gewerbliche Unternehmen

Bei diesen Unternehmen handelt es sich insbesondere um die klassischen Tätigkeiten des Handels oder des Handwerks. Darüber hinaus werden hierbei alle gewerbetreibenden Unternehmen erfasst, die nicht in die nachfolgende Gruppe fallen.

Diese Unternehmer müssen ihre Tätigkeit beim Gewerbeamt anmelden und sind damit gewerbesteuerpflichtig. Diese Unternehmer sind üblicherweise buchführungspflichtig.

 

Freiberufler

Freiberufler werden im Einkommensteuergesetz abschließend aufgezählt: Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer, Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen, Künstler.

Haben alle eine besondere Berufsausbildung und unterscheiden sich damit von den üblichen Tätigkeiten. Im steuerlichen Sinne erzielen sie Einkünfte aus selbstständiger Arbeit.

Für diese Unternehmen reicht eine steuerliche Anmeldung beim Finanzamt. Im Gegensatz zu den zuvor genannten Gewerbetreibenden trifft die Freiberufler nur eine Aufzeichnungspflicht.

 

Kontaktieren Sie uns als Steuerberater, damit wir Ihnen bei der Gründung, d.h.  insbesondere bei der steuerlichen  Anmeldung Ihres Unternehmens helfen können. Sie erhalten von mir als Steuerberater auch viele weitere Informationen.

 

 

 

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