Als Steuerberater aus Berlin biete ich Ihnen umfassende Steuerberaterungen an. Insbesondere zum Thema Gewerbesteuer informiere ich Sie gerne als meinen Mandanten.
Die Gewerbesteuer ist ein Thema mit dem ich mich als Steuerberater in Berlin täglich befasse. Das neue Unternehmensteuerreformgesetz 2008 beinhaltet neue Hinzurechnungsvorschriften. Als Steuerberater liefere ich Ihnen gerne folgende Information:
Mit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008 wurden neue Hinzurechnungsvorschriften nach § 8 Nr. 1 GewStG eingeführt.
Der Unternehmer U zahlt in 2011 an sein Kreditinstitut 120.000 € Zinsen. Zudem wendet er für bewegliche Wirtschaftsgüter 200.000 € an Leasingraten auf. Die Pacht für das Betriebsgrundstück beträgt 250.000 €.
Seit 2008 sind nun folgende Hinzurechnung zu berücksichtigen:
ungekürzte -Zinsen, ungewöhnliche Skonti, Diskontbeträge + ähnliche wirtschaftliche Vorteile: -Renten und dauernden Lasten: -Gewinnanteilen des stillen Gesellschafters: | 120.000 € |
20 % der Leasingraten (für bewegliche Wirtschaftsgüter hier von 200.000 €): | +40.000 € |
65 % der Pachtzahlungen (für das Betriebsgrundstück hier von 250.000 €): | 162.500 € |
Summe: | 322.500 € |
./. Freibetrag: | 100.000 € |
übersteigende Summe: | 222.500 € |
davon 1/4 Hinzurechnung: | =55.625 € |