Lohnbuchführung / Gehaltsbuchführung

Steuerberater für Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnung 

Für die Unternehmen unsere Mandanten erstellen wir monatliche Lohnabrechnungen und Gehaltsabrechnungen, einschließlich der Lohnsteueranmeldungen beim Finanzamt, der Übermittlung der Beitragsnachweise an die Krankenkassen, der Berufsgenossenschaftsmeldung und anderer Sozialversicherungsmeldungen. Wir berechnen für Sie auch die Ergänzungsabgabe nach dem Schwerbehindertengesetz. 

Im Rahmen dieser Lohnbuchführung / Gehaltsbuchführung erhalten Sie auch Steuerberatung zu Zusatzleistungen zum Gehalt (Boni, Prämien, Gutscheinen). Wir berechnen Vergütungen für Überstunden, die Tantiemen, das Urlaubsentgelt und den Feiertagszuschlag, stellen für Sie Erstattungsanträge nach dem Lohnfortzahlungsgesetz und begleiten die Lohnsteuerprüfungen und Sozialversicherungsprüfungen. Die sich aus der Lohnbuchführung / Gehaltsbuchführung ergebenden Buchungen werden von uns in die Finanzbuchführung übernommen.

Als Steuerberater helfen wir Ihnen durch die komplette Lohnabrechnung und Gehaltsabrechnung  bei einer fristgerechten Erledigung aller anfallenden Tätigkeiten, einschließlich der Zahlungsabwicklung, sowie der Beachtung der gesetzlichen Vorschriften. Sie sparen durch die Auslagerung der Lohn- und Gehaltsabrechnung Zeit und Nerven und vermindern Ihren Verwaltungsaufwand. 

 

Steuerklassenwahl

Vorbemerkung

  • Die Einkommensteuer ist eine Jahressteuer (für beide Ehegatten) und wird zutreffend festgesetzt.
  • Die Lohnsteuer ist eine Form der Einkommensteuer und ist wie eine Vorauszahlung zu behandeln, deshalb kann es zu Nachzahlungen oder Erstattung mit dem Einkommensteuerbescheid kommen.

Ehegatten

  • Beziehen beide Ehegatten Arbeitslohn, können Sie zwischen den Steuerklassenkombinationen III/V und IV/IV wählen. Welche Kombination am günstigsten ist, also zum höchsten Nettolohn führt, ist abhängig von der Höhe des Arbeitslohns der beiden Steuerpflichtigen. Ist er bei beiden etwa gleich hoch, wird die Steuerklasse IV/IV gewählt.
  • Die Steuerklassen sind auf der Steuerkarte einzutragen.
  • Diese Eintragungen können bis max. 30.11.JJ erfolgen, mit Wirkung für den nächsten Monat.
  • Für die Änderungen der Lohnsteuerkarten ist die Lohnsteuerkartenstelle beim Bezirksamt / Bürgeramt zuständig. Achtung! Sind Freibeträge einzutragen ist hierfür das Finanzamt zuständig.

Tool / Merkblatt

im Ergebnis bleibt aber:
Die Einkommensteuer ist eine Jahressteuer gemeinsam für beide Ehegatten und wird zutreffend für das gesamte Jahr festgesetzt. Die Steuerklasse regelt nur den monatlichen Lohnsteuerabzug und damit den Nettolohn. Die Lohnsteuer selber ist eine Form der Einkommensteuer und wird wie eine Vorauszahlung behandelt.

Für die Jahressteuer / Einkommensteuer ist es aber egal welche Steuerklasse Sie wählen. Die Steuerklassenwahl ist nur die Ursache warum es zu relevanten Steuernachzahlungen oder -Erstattungen mit dem Einkommensteuerbescheid kommen kann.

 

Angabe der Identifikationsnummer

Lohnsteuerkarte ist entfallen

Die persönliche Identifikationsnummer (ehemals Lohnsteuerkarte) ist dem Arbeitgeber zur Berechnung des Lohnsteuerabzugs vorzulegen. Legt der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die Identifikationsnummer nicht vor, so muss der Arbeitgeber die Lohnsteuer nach der Steuerklasse VI (schlechteste Möglichkeit) einbehalten, und zwar so lange, bis der Arbeitnehmer die Identifikationsnummer dem Arbeitgeber vorlegt.

Der Arbeitgeber darf ein Nichtverschulden des Arbeitnehmers unterstellen, wenn die Lohnsteuerkarte für das laufende Kalenderjahr bis zum 31. März JJ vorgelegt wird.

 

Auswärtstätigkeit

Änderung des Reisekostenrechts ab 2014 mit den Lohnsteuer-Richtlinien.

Demnach entfällt die bisherige Einordnung in die Tätigkeitsarten „Dienstreise“, „Fahrtätigkeit“ und „Einsatzwechseltätigkeit“. Der neue, zusammenfassende Begriff ist die „Auswärtstätigkeit“.

Eine „Auswärtstätigkeit“ liegt immer dann vor, wenn ein Mitarbeiter vorübergehend, außerhalb seiner Wohnung und einer regelmäßigen Arbeitsstätte tätig wird.

Die „regelmäßige Arbeitsstätte“ ist definiert als der ortsgebundene Mittelpunkt der dauerhaften Berufstätigkeit. Sucht der Arbeitnehmer diese Arbeitsstätte im Kalenderjahr durchschnittlich an einem Arbeitstag je Arbeitswoche auf, so ist von einer regelmäßigen Arbeitsstätte auszugehen!

Beispiel: 

(52 Wochen ./. 6 Urlaubswochen = 46 Arbeitswochen; ab 46 Besuche pro Arbeitsjahr ist von einer regelmäßigen Arbeitsstätte auszugehen). Ein Außendienstmitarbeiter, der in jeder Arbeitswoche am Freitag ins Büro kommt, hat also dort seine regelmäßige Arbeitsstätte! Kommt er hingegen nur zweimal im Monat ins Büro, hat er keine regelmäßige Arbeitsstätte.

Es ist nicht mehr relevant, wie lange sich der Arbeitnehmer dort aufhält und welche Tätigkeiten er dort ausübt. Die bisherige Grenze von 20% Arbeitszeit entfällt somit.

 

Monatliche Lohnabrechnungen und Gehaltsabrechnungen  

Für die Unternehmen unsere Mandanten erstellen wir monatliche Lohnabrechnungen und Gehaltsabrechnungen, einschließlich der Lohnsteueranmeldungen beim Finanzamt, der Übermittlung der Beitragsnachweise an die Krankenkassen, der Berufsgenossenschaftsmeldung und anderer Sozialversicherungsmeldungen. Wir berechnen für Sie auch die Ergänzungsabgabe nach dem Schwerbehindertengesetz.

Im Rahmen dieser Lohnbuchführung / Gehaltsbuchführung erhalten Sie auch Steuerberatung zu Zusatzleistungen zum Gehalt (Boni, Prämien, Gutscheinen). Wir berechnen Vergütungen für Überstunden, die Tantiemen, das Urlaubsentgelt und den Feiertagszuschlag, stellen für Sie Erstattungsanträge nach dem Lohnfortzahlungsgesetz und begleiten die Lohnsteuerprüfungen und Sozialversicherungsprüfungen. Die sich aus der Lohnbuchführung / Gehaltsbuchführung ergebenden Buchungen werden von uns in die Finanzbuchführung übernommen.

Als Steuerberater helfen wir Ihnen durch die komplette Lohnabrechnung und Gehaltsabrechnung  bei einer fristgerechten Erledigung aller anfallenden Tätigkeiten, einschließlich der Zahlungsabwicklung, sowie der Beachtung der gesetzlichen Vorschriften. Sie sparen durch die Auslagerung der Lohn- und Gehaltsabrechnung Zeit und Nerven und vermindern Ihren Verwaltungsaufwand. 

 

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